Fragen & Antworten

Eine vorwissenschaftliche Arbeit orientiert sich an einer wissenschaftlichen Methode und an Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis, sie befasst sich dabei aber nur mit sehr kleinen Gebieten. Im Unterschied zu einer wissenschaftlichen steht bei einer vorwissenschaftlichen Arbeit nicht neuer Erkenntnisgewinn im Vordergrund, sondern der Nachweis, die wichtigsten Regeln der Wissenschaftlichkeit anwenden zu können.

Eine vorwissenschaftliche Arbeit kann zu jedem Thema geschrieben werden, sofern dieses dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule entspricht. Eine vorwissenschaftliche Arbeit ist nicht an einen speziellen Unterrichtsgegenstand gebunden.

Das festgelegte Thema sowie der im Zuge der Themenfindung vereinbarte Erwartungshorizont ist der/dem Schulleiter/in bis Ende März der vorletzten Schulstufe zur Zustimmung vorzulegen. Die/der Schulleiter/in hat bis Ende April der vorletzten Schulstufe die Zustimmung zu erteilen oder die Vorlage eines überarbeiteten Themas zu verlangen. Es obliegt der/dem Schulleiter/in  eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Bei Ablehnung einer vorgelegten Themenstellung durch den/die Schulleiter/in wird dem Schüler/der Schülerin gleichzeitig eine Nachfrist gesetzt, innerhalb der ein überarbeitetes Thema vorzulegen ist.

Wie viel Literatur verwendet werden muss, hängt von den Leitfragen, dem Ziel der VWA und den angestrebten Methoden ab.

Es ist nicht der Diskurs über den letzten Stand wissenschaftlicher Forschung gefragt. Vielmehr sollen Schüler/innen die Fähigkeit nachweisen, möglichst aktuelle seriöse Quellen aufzufinden und ihre Qualität zu bewerten, Quellenarten zu unterscheiden und die Brauchbarkeit einer Quelle zur Beantwortung der Leitfragen zu überprüfen.

Die vorwissenschaftliche Arbeit darf sich nicht in der (bloß kompilatorischen) Verarbeitung von Informationsquellen erschöpfen.

Grundsätzlich kann jede Medienart verwendet werden. Entscheidend für die Brauchbarkeit der Quelle ist ihre Qualität. Bei Internetquellen ist besonders auf die Einhaltung der CARS-Kriterien zu achten.

Die Wahl der Zitierweise ist grundsätzlich freigestellt und wird mit dem Betreuer/der Betreuerin vereinbart. Viele Standorte verwenden eine einheitliche Zitierweise, die erfragt werden sollte.

Die einmal gewählte Zitierweise muss in der gesamten Arbeit korrekt und konsequent angewendet werden.

Eine gendersensible Verwendung von Sprache ist anzustreben. Der hilfreiche Leitfaden „Geschlechtergerechte Sprache“ findet sich unter https://www.bmbwf.gv.at/fileadmin/user_upload/gender/2018/Leitfaden_Gendergerechte_Sprache.pdf (Zugriff: 13.09.2019)  und kann kostenlos heruntergeladen werden.

Die diesbezügliche Vereinbarung zwischen Kandidat/in und Betreuungsperson erfolgt bereits in der Phase des Contractings.  
Eine generelle Verpflichtung dafür gibt es allerdings nicht. Die Verwendung von geschlechtsspezifischen bzw. neutralen Formulierungen ist nicht beurteilungsrelevant.

In §8, Absatz 4 der Prüfungsordnung AHS ist festgelegt: Die schriftliche Arbeit hat einen Umfang von höchstens zirka 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten, ausgenommen Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis) zu umfassen.

Die Länge der VWA ist in engem Zusammenhang mit den Qualitätsanforderungen zu sehen. Die Arbeit muss die fundierte Auseinandersetzung mit einer Themenstellung mittels Heranziehung und Auswertung geeigneter Ressourcen (Literatur, erhobenen Daten, Interviews) dokumentieren, Fragestellungen und Methodenwahl begründen sowie Ergebnisse schlüssig darstellen. Diese Qualitätsanforderungen sind im Beurteilungsraster konkretisiert.

Wenn ein Schüler/eine Schülerin die 7. Klasse wiederholen muss, bleibt das genehmigte Thema bestehen. Es kann aber auch erneut ein neues Thema eingereicht werden.

Wird die schriftliche Arbeit nicht zeitgerecht bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form abgegeben, so wird der Prüfungskandidat bzw. die Prüfungskandidatin nicht zur Präsentation und Diskussion zum vorgesehenen Prüfungstermin zugelassen. Eine Zulassung zur Präsentation und Diskussion ist nach Abgabe der schriftlichen Arbeit zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich.

In diesem Fall kann das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ noch nicht beurteilt werden, da die Präsentation und die Diskussion noch nicht absolviert wurden. Der Schüler/die Schülerin kann beim nächsten Prüfungstermin zur Präsentation und Diskussion seiner schriftlichen Arbeit antreten. Erst dann kann das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ durch die Prüfungskommission beurteilt werden.

Eine nochmalige Erstellung der schriftlichen Arbeit samt Präsentation und Diskussion im Wiederholungsjahr ist nicht notwendig, wenn das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ abgeschlossen wurde. Auf Antrag kann auch ein eigenes Zeugnis über das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ ausgestellt werden.

Durch kontinuierliche Betreuung kann die Betreuungsperson den Arbeitsprozess und die Eigenleistung beobachten. So können etwa einzelne Textteile im Verdachtsfall stichprobenartig bereits im Vorfeld einer Prüfung unterzogen werden (beispielsweise durch erweiterte Schlagwortsuche bei Google).

Nach dem Hochladen erfolgt die Plagiatsprüfung. Details zur Plagiatsprüfung könne im Benutzerhandbuch Plagscan nachgelesen werden.

Im Falle der negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes „Vorwissenschaftliche Arbeit“ durch die Prüfungskommission ist innerhalb von längstens vier Wochen nach negativer Beurteilung eine neue Themenstellung festzulegen. Die zuständige Schulbehörde hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen.

Nach einer negativen Beurteilung kann der Schüler/die Schülerin die vorwissenschaftliche Arbeit zum nächsten Prüfungstermin bei demselben Prüfer/ derselben Prüferin oder einem/einer anderen wiederholen. Dafür muss innerhalb von vier Wochen nach negativer Beurteilung ein neues Thema der vorwissenschaftlichen Arbeit im Einvernehmen mit dem/der zukünftigen Prüfer/in festgelegt und im Dienstweg beim Schulleiter/der Schulleiterin eingereicht werden. Er/Sie hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen. Es erfolgt nach Abschluss der letzten Schulstufe keine kontinuierliche Betreuung mehr.

Für ein Antreten beim 1. Nebentermin zu Präsentation und Diskussion ist der Abgabezeitraum die erste Unterrichtswoche des Unterrichtsjahres, für ein Antreten beim 2. Nebentermin die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember, für ein Antreten beim folgenden Haupttermin die erste Unterrichtswoche des zweiten Semesters.

Ein Kandidat/eine Kandidatin kann insgesamt vier Mal zur Prüfung Vorwissenschaftliche Arbeit antreten (erstmaliges Antreten und drei Wiederholungsmöglichkeiten).