Zentrum für Lehrer*innenbildung, Arbeitsbereich Sprachlehr- und -lernforschung, Universität Wien

Adresse
Porzellangasse 4, Stiege 1, 3. Stock
1090 Wien
fdz-sprachen.univie.ac.at

Kontaktperson
Univ.-Prof. Dr. Eva Vetter
E-Mail: eva.vetter@univie.ac.at
Telefon: 0664 60277 60020

Beschreibung der Themenbereiche bzw. Arbeitsfelder

Wir befassen uns mit allen Fragen, die mit dem Lehren, Lernen und dem Verwenden von Sprache/n zu tun haben. Derzeit sind vier Forschungsbereiche besonders aktiv:

  • Sprache und Kognition (das Hirn beim Sprachenlernen)
  • Mehrsprachigkeit (lebensweltlich UND fremdsprachlich)
  • Sprache und Unterricht (z.B. Motivation, etc.)
  • non-formales Sprachenlernen (Tandempartnerschaften per skype).

Einen guten Überblick findet man auf unserer Homepage unter Forschungsprojekte.

Ausmaß und Art der Unterstützung, die geboten werden kann

  • Einsicht in laufende Forschungsarbeiten
  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • persönliche Beratung (in Ausnahmefällen)

Schlüsselwörter
Sprachen lernen, Mehrsprachigkeit, Sprachbegabung, Fremdsprachen

 

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Ausmaß und Art der Unterstützung liegen im Ermessen der jeweiligen Institution und werden in der Datenbank beschrieben. Da die Kapazitäten begrenzt sind, kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du die Unterstützung auch wirklich bekommst. Am besten gleich anfragen, sobald du weißt, was für Unterstützung du suchst.

Die Zusammenarbeit mit einer Partnerinstitution ist ein Angebot, sie ist für die Erstellung deiner VWA nicht verpflichtend! Keinesfalls ersetzt die Partnerinstitution deine Betreuungsperson, sie kann jedoch in verschiedene Phasen der VWA-Erstellung eingebunden werden. Die Mitbetreuung sollte dokumentiert werden, z. B durch eine Beilage einer Bestätigung der Partnerinstitution zum Begleitprotokoll des Schülers bzw. der Schülerin.

Eine passende Partnerinstitution findest du über die Themen- oder Adresssuche. Den Kontakt stellst du über die angegebene Kontaktperson ganz einfach selbst her.

Hinweis: Kooperationen mit Partnerinstitutionen sind nicht von der Schülerunfallversicherung umfasst und unterliegen auch nicht der Amtshaftung.