Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien

Adresse
Schottenbastei 10-16
1010 Wien
http://staatsrecht.univie.ac.at/

Kontaktperson
Doris Sottner
E-Mail: doris.sottner@univie.ac.at
Telefon: 01/4277-35431

Beschreibung der Themenbereiche bzw. Arbeitsfelder

Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien ist mit rund 10.000 Studierenden die größte im deutschsprachigen Raum. Neben der Ausbildung von Jurist/innen unterstützen Angehörige der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beispielsweise die Gesetzgebung oder die Verwaltung als Sachverständige oder betreuen wissenschaftliche Fachzeitschriften und verfassen juristische Standardwerke (für weitere Informationen siehe https://juridicum.univie.ac.at/). Das Institut für Staats- und Verwaltungsrecht beschäftigt sich in erster Linie mit Fragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts und damit beispielsweise mit den Grundlagen des Staates, fundamentalen Rechten der BürgerInnen, der Gesetzgebung oder der Vewaltung (siehe dazu Stelzer, Grundzüge des Öffentlichen Rechts, 2. Auflage (2013).

Links und Materialien

Ausmaß und Art der Unterstützung, die geboten werden kann

Persönliche Beratung einzelner Schüler/innen

Schlüsselwörter
Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Grundrechte, Parteienrecht, Recht der Biotechnologie, Vergleichendes Verfassungsrecht

 

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Ausmaß und Art der Unterstützung liegen im Ermessen der jeweiligen Institution und werden in der Datenbank beschrieben. Da die Kapazitäten begrenzt sind, kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du die Unterstützung auch wirklich bekommst. Am besten gleich anfragen, sobald du weißt, was für Unterstützung du suchst.

Die Zusammenarbeit mit einer Partnerinstitution ist ein Angebot, sie ist für die Erstellung deiner VWA nicht verpflichtend! Keinesfalls ersetzt die Partnerinstitution deine Betreuungsperson, sie kann jedoch in verschiedene Phasen der VWA-Erstellung eingebunden werden. Die Mitbetreuung sollte dokumentiert werden, z. B durch eine Beilage einer Bestätigung der Partnerinstitution zum Begleitprotokoll des Schülers bzw. der Schülerin.

Eine passende Partnerinstitution findest du über die Themen- oder Adresssuche. Den Kontakt stellst du über die angegebene Kontaktperson ganz einfach selbst her.

Hinweis: Kooperationen mit Partnerinstitutionen sind nicht von der Schülerunfallversicherung umfasst und unterliegen auch nicht der Amtshaftung.