Österreichischer Bergrettungsdienst - Bundesverband

Adresse
Schelleingasse 26/2/2
1040 Wien
www.bergrettung.at

Kontaktperson
Ing. Martin Gurdet
E-Mail: office@bergrettung.at
Telefon: +43 664 8101365

Beschreibung der Themenbereiche bzw. Arbeitsfelder

Der Österreichische Bergrettungsdienst – kurz ÖBRD bezeichnet - ist eine gesetzlich anerkannte Hilfs- und Rettungsorganisation und aus dem Bemühen entstanden, im unwegsamen, insbesondere alpinen Gelände Hilfe zu leisten. Er ist bestrebt, durch seine nationalen und internationalen Tätigkeiten, menschliches Leiden jederzeit zu verhüten sowie Leben und Gesundheit zu schützen. Er ist unabhängig, leistet freiwillige Hilfe und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Zweck des Österreichischen Bergrettungsdienstes ist es, insbesondere im unwegsamen, alpinen Gelände Verunglückten, Vermissten oder sonst in Not Geratenen zu helfen, sie zu versorgen, zu bergen und zu retten.

Ausmaß und Art der Unterstützung, die geboten werden kann

  • Betreuungsgespräche
  • Auskunft
  • Weitergabe von Wissen etc.

Schlüsselwörter
Bergrettung, Alpines Rettungswesen

 

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Ausmaß und Art der Unterstützung liegen im Ermessen der jeweiligen Institution und werden in der Datenbank beschrieben. Da die Kapazitäten begrenzt sind, kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du die Unterstützung auch wirklich bekommst. Am besten gleich anfragen, sobald du weißt, was für Unterstützung du suchst.

Die Zusammenarbeit mit einer Partnerinstitution ist ein Angebot, sie ist für die Erstellung deiner VWA nicht verpflichtend! Keinesfalls ersetzt die Partnerinstitution deine Betreuungsperson, sie kann jedoch in verschiedene Phasen der VWA-Erstellung eingebunden werden. Die Mitbetreuung sollte dokumentiert werden, z. B durch eine Beilage einer Bestätigung der Partnerinstitution zum Begleitprotokoll des Schülers bzw. der Schülerin.

Eine passende Partnerinstitution findest du über die Themen- oder Adresssuche. Den Kontakt stellst du über die angegebene Kontaktperson ganz einfach selbst her.

Hinweis: Kooperationen mit Partnerinstitutionen sind nicht von der Schülerunfallversicherung umfasst und unterliegen auch nicht der Amtshaftung.