Fristen & Termine
Semesterfahrplan für die VWA
Der VWA-Semesterfahrplan bildet die allgemein gültigen, wiederkehrenden Fristen und Termine ab. Bitte beachten Sie, dass Schulen vielfach weitere interne Fristen für einzelne Phasen des Arbeitsprozesses festgesetzt haben.
7. Klasse | ||
1. Semester | Frist | |
Themenfindung und Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson durch die Schülerin/den Schüler | ||
Herstellung des Einvernehmens zwischen Schüler/in und Betreuer/in über das Thema und Konkretisierung des Arbeitsvorhabens | ||
2. Semester | Frist | |
Einreichung des Themas (Erwartungshorizont) durch die Schülerin/den Schüler im ABA-Portal | ||
Genehmigung der Themenstellung durch die Betreuungsperson | Ende März | |
Genehmigung der Themenstellung durch die Schulleitung | Ende April | |
Im Falle einer Ablehnung des ursprünglichen Themas durch die Schulleitung Einreichung eines neuen Themas durch die Schülerin/den Schüler im Einvernehmen mit der betreuenden Lehrperson | Nachfrist von Schulleitung festgesetzt | |
8. Klasse | ||
Frist | ||
Kontinuierliche Betreuung durch die Lehrperson bis zur Abgabe der VWA | ||
Abgabe der VWA und des Begleitprotokolls
| Ende der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters | |
Phase 1 des Beurteilungsprozesses Die betreuende Lehrperson beschreibt die Qualität der schriftlichen Arbeit nach den vorliegenden Kompetenzen (vgl. Beurteilungsraster) unter Berücksichtigung des Plagiatsberichts. | ||
Abschließende Besprechung zwischen betreuender Lehrperson und dem Kandidaten/der Kandidatin im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion | ||
Einsichtnahme in die abgegebenen Arbeiten durch weitere Mitglieder der Prüfungskommission (Schulleitung, Klassenvorstand) | ||
Vorbereitung und Durchführung der Präsentationen und Diskussionen zur VWA mit darauf folgender Gesamtbeurteilung (Phase 2 des Beurteilungsprozesses): Die Prüferin/der Prüfer fasst die Bewertung sämtlicher Kompetenzen zu einem Notenvorschlag für die Gesamtbeurteilung des „Prüfungsgebietes VWA“ zusammen, über welchen die stimmberechtigten Kommissionsmitglieder abstimmen. | Termine für die Durchführung werden im von der Schulbehörde zugewiesenen Zeitfenster schulintern festgesetzt. |