Fragen & Antworten

Die VWA findet im Haupttermin 2023 wie gewohnt statt, d.h. es findet eine Präsentation und Diskussion statt. Die Beurteilung erfolgt auf Basis eines begründeten Beurteilungsvorschlages durch die Prüfungskommission nach der Präsentation und Diskussion der VWA.

Die VWA muss in schriftlicher und digitaler Form spätestens am 17. Februar 2023 (Niederösterreich, Wien), 24. Februar 2023 (Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) oder 4. März 2023 (Oberösterreich, Steiermark) abgegeben werden.

Kandidat/innen, die die VWA wiederholen, geben diese zu den regulären Abgabefristen, d.h. eine Woche nach Ende der Semesterferien im jeweiligen Bundesland ab.

Für ein Antreten beim 1. Nebentermin: in der ersten Unterrichtswoche des Unterrichtsjahres.

Für ein Antreten beim 2. Nebentermin: in den ersten fünf Unterrichtstagen im Dezember.

Eine vorwissenschaftliche Arbeit orientiert sich an einer wissenschaftlichen Methode und an Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis, sie befasst sich dabei aber nur mit sehr kleinen Gebieten. Im Unterschied zu einer wissenschaftlichen steht bei einer vorwissenschaftlichen Arbeit nicht neuer Erkenntnisgewinn im Vordergrund, sondern der Nachweis, die wichtigsten Regeln der Wissenschaftlichkeit anwenden zu können.

Eine vorwissenschaftliche Arbeit kann zu jedem Thema geschrieben werden, sofern dieses dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule entspricht. Eine vorwissenschaftliche Arbeit ist nicht an einen speziellen Unterrichtsgegenstand gebunden.

Das festgelegte Thema sowie der im Zuge der Themenfindung vereinbarte Erwartungshorizont ist der/dem Schulleiter/in bis Ende März der vorletzten Schulstufe zur Zustimmung vorzulegen. Die/der Schulleiter/in hat bis Ende April der vorletzten Schulstufe die Zustimmung zu erteilen oder die Vorlage eines überarbeiteten Themas zu verlangen. Es obliegt der/dem Schulleiter/in  eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Bei Ablehnung einer vorgelegten Themenstellung durch den/die Schulleiter/in wird dem Schüler/der Schülerin gleichzeitig eine Nachfrist gesetzt, innerhalb der ein überarbeitetes Thema vorzulegen ist.

Wenn ein Schüler/eine Schülerin die 7. Klasse wiederholt, hat ein neuer Prozess der einvernehmlichen Themenfestlegung zwischen der Kandidatin/dem Kandidaten und der prüfenden Lehrperson zu erfolgen.

Sowohl ein bereits bestehendes Thema wie auch ein neues Thema kann als Ergebnis dieses Prozesses zur Bewilligung eingereicht werden. §8 Abs. 1 PO-AHS 

Wie viel Literatur verwendet werden muss, hängt von den Leitfragen, dem Ziel der VWA und den angestrebten Methoden ab.

Es ist nicht der Diskurs über den letzten Stand wissenschaftlicher Forschung gefragt. Vielmehr sollen Schüler/innen die Fähigkeit nachweisen, möglichst aktuelle seriöse Quellen aufzufinden und ihre Qualität zu bewerten, Quellenarten zu unterscheiden und die Brauchbarkeit einer Quelle zur Beantwortung der Leitfragen zu überprüfen.

Die vorwissenschaftliche Arbeit darf sich nicht in der (bloß kompilatorischen) Verarbeitung von Informationsquellen erschöpfen.

Grundsätzlich kann jede Medienart verwendet werden. Entscheidend für die Brauchbarkeit der Quelle ist ihre Qualität. Bei Internetquellen ist besonders auf die Einhaltung der CARS-Kriterien zu achten.

Die Wahl der Zitierweise ist grundsätzlich freigestellt und wird mit dem Betreuer/der Betreuerin vereinbart. Viele Standorte verwenden eine einheitliche Zitierweise, die erfragt werden sollte.

Die einmal gewählte Zitierweise muss in der gesamten Arbeit korrekt und konsequent angewendet werden.

Eine gendersensible Verwendung von Sprache ist anzustreben. Der hilfreiche Leitfaden „Geschlechtergerechte Sprache“ ist hier zu finden. Die diesbezügliche Vereinbarung zwischen Kandidat/in und Betreuungsperson erfolgt bereits in der Phase des Contractings.  

Eine generelle Verpflichtung dafür gibt es allerdings nicht. Die Verwendung von geschlechtsspezifischen bzw. neutralen Formulierungen ist nicht beurteilungsrelevant.

In §8, Absatz 4 der Prüfungsordnung AHS ist festgelegt: Die schriftliche Arbeit hat einen Umfang von höchstens zirka 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten, ausgenommen Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis) zu umfassen.

Die Länge der VWA ist in engem Zusammenhang mit den Qualitätsanforderungen zu sehen. Die Arbeit muss die fundierte Auseinandersetzung mit einer Themenstellung mittels Heranziehung und Auswertung geeigneter Ressourcen (Literatur, erhobenen Daten, Interviews) dokumentieren, Fragestellungen und Methodenwahl begründen sowie Ergebnisse schlüssig darstellen. Diese Qualitätsanforderungen sind im Beurteilungsraster konkretisiert.

In dem Dokument Umfrage am Schulstandort finden Sie Informationen zu Planung und Kommunikation des Vorhabens sowie zu beachtende datenschutzrechtliche Bestimmungen. Ein Informationsblatt/Musterbrief verdeutlicht, wie Schüler*innen im Vorfeld der Befragung informiert werden können und die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten von Schüler*innen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eingeholt werden kann.

Sollte es seitens der Bildungsdirektion Ihres Bundeslandes diesbezüglich eigene Richtlinien geben, bitten wir Sie, diese zu beachten.

Wenn ein Schüler/eine Schülerin die 7. Klasse wiederholt, hat ein neuer Prozess der einvernehmlichen Themenfestlegung zwischen der Kandidatin/dem Kandidaten und der prüfenden Lehrperson zu erfolgen.

Sowohl ein bereits bestehendes Thema wie auch ein neues Thema kann als Ergebnis dieses Prozesses zur Bewilligung eingereicht werden. §8 Abs. 1 PO-AHS 

Bei einem Schulwechsel bleibt das Thema erhalten. Da eine Übernahme des Datensatzes technisch nicht vorgesehen ist, muss das Thema von der neuen Schule neu eingereicht werden. Dafür ist eine Kontaktaufnahme mit dem VSD der alten Schule erforderlich, die Kontakt-E-Mailadresse kann bei Bedarf vom Support (E-Mail: vwadb@ahs-vwa.at / Tel.: +43 664 851 3000) beauskunftet werden.
Die Betreuungsperson muss in diesem Fall ebenfalls neu angelegt werden.

Sollte mit dem Schulwechsel auch das Wiederholen der 7. Klasse verbunden sein, kann in der 7. Klasse der neuen Schule ein neues Thema eingereicht werden.

Siehe dazu FAQ  Was ist, wenn ein Schüler/eine Schülerin die 7. Klasse wiederholen muss? Bleibt das eigentliche Thema bestehen oder nicht?

Wird die schriftliche Arbeit nicht zeitgerecht bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form abgegeben, so wird der Prüfungskandidat bzw. die Prüfungskandidatin nicht zur Präsentation und Diskussion zum vorgesehenen Prüfungstermin zugelassen. Eine Zulassung zur Präsentation und Diskussion ist nach Abgabe der schriftlichen Arbeit zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich.

In diesem Fall kann das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ noch nicht beurteilt werden, da die Präsentation und die Diskussion noch nicht absolviert wurden. Der Schüler/die Schülerin kann beim nächsten Prüfungstermin zur Präsentation und Diskussion seiner schriftlichen Arbeit antreten. Erst dann kann das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ durch die Prüfungskommission beurteilt werden.

Eine nochmalige Erstellung der schriftlichen Arbeit samt Präsentation und Diskussion im Wiederholungsjahr ist nicht notwendig, wenn das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ abgeschlossen wurde. Auf Antrag kann auch ein eigenes Zeugnis über das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ ausgestellt werden.

Durch kontinuierliche Betreuung kann die Betreuungsperson den Arbeitsprozess und die Eigenleistung beobachten. So können etwa einzelne Textteile im Verdachtsfall stichprobenartig bereits im Vorfeld einer Prüfung unterzogen werden (beispielsweise durch erweiterte Schlagwortsuche bei Google).

Nach dem Hochladen erfolgt die Plagiatsprüfung. Details zur Plagiatsprüfung könne im Benutzerhandbuch Plagscan nachgelesen werden.

Nach einer negativen Beurteilung kann der Schüler/die Schülerin die vorwissenschaftliche Arbeit zum nächsten Prüfungstermin bei demselben Prüfer/ derselben Prüferin oder einem/einer anderen wiederholen. Dafür muss innerhalb von vier Wochen nach negativer Beurteilung ein neues Thema der vorwissenschaftlichen Arbeit im Einvernehmen mit dem/der zukünftigen Prüfer/in festgelegt und in die Genehmigungsdatenbank hochgeladen werden. Der Schulleiter/die Schulleiterin hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen. Es erfolgt nach Abschluss der letzten Schulstufe keine kontinuierliche Betreuung mehr.

Für ein Antreten beim 1. Nebentermin zu Präsentation und Diskussion ist der Abgabezeitraum die erste Unterrichtswoche des Unterrichtsjahres, für ein Antreten beim 2. Nebentermin die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember, für ein Antreten beim folgenden Haupttermin die erste Unterrichtswoche des zweiten Semesters.

Ein Kandidat/eine Kandidatin kann insgesamt vier Mal zur Prüfung Vorwissenschaftliche Arbeit antreten (erstmaliges Antreten und drei Wiederholungsmöglichkeiten).

Der Schüler/die Schülerin muss innerhalb von vier Wochen nach negativer Beurteilung ein neues Thema der vorwissenschaftlichen Arbeit im Einvernehmen mit dem/der zukünftigen Prüfer/in festlegen und in die Genehmigungsdatenbank hochladen. Der Schulleiter/die Schulleiterin hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen. Es erfolgt nach Abschluss der letzten Schulstufe keine kontinuierliche Betreuung mehr.