Die abschließende Arbeit an AHS

Die abschließende Arbeit ist ein Prüfungsgebiet im Rahmen der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung an AHS und kann bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 freiwillig verfasst werden. Schülerinnen und Schüler können für ihre abschließende Arbeit einen forschenden, einen gestalterischen oder einen künstlerischen Zugang wählen. Alle Formen der abschließenden Arbeit beinhalten die Präsentation des Arbeitsergebnisses und eine damit einhergehende Diskussion. 
 

Die abschließende Arbeit im klassischen Sinn

Die Arbeitstechniken und Methoden der abschließenden Arbeit im klassischen Sinn richten sich nach der jeweiligen Fragestellung und stellen eine Heranführung an die Vorgehensweisen unterschiedlicher Fachdisziplinen dar. Der Anspruch geht dabei über das Zusammentragen von Informationen aus diversen Quellen im Sinne einer zusammenfassenden Wiedergabe hinaus. Zur Beantwortung der Fragestellung der abschließenden Arbeit und der davon abgeleiteten Leitfragen müssen jedenfalls angemessene Methoden zur Anwendung kommen, deren Durchführung eine deutliche Eigenleistung der Schülerinnen und Schüler erfordert, die über eine bloße Reproduktion („reine Literaturarbeit“) hinausgeht.

Schülerinnen und Schüler arbeiten demgemäß fragengeleitet und systematisch und zeigen, dass sie in der Lage sind, kompetent mit Quellen und Informationen umzugehen. Sie können recherchieren, Quellen bewerten, Inhalte aus Quellen entnehmen, sie zusammenfassen, vergleichen und analysieren. Sie sammeln und dokumentieren Daten, werten sie aus und setzen sich kritisch mit dem erhobenen Material auseinander. Die Ausführungen unter Arbeitsweisen und Methoden bieten dazu vielfältige Anregungen und Unterstützung.

Im Zuge der Verschriftlichung stellen Schülerinnen und Schüler das gesammelte Wissen für andere nachvollziehbar dar. Dabei entsteht ein sachlich-informierender Text, in dem die formalen Anforderungen wissenschaftlichen Arbeitens eingehalten werden.

Im Rahmen der Präsentation vermitteln die Kandidatinnen und Kandidaten einen Einblick in ihren Arbeitsprozess und stellen wesentliche Ergebnisse ihrer abschließenden Arbeit plausibel und schlüssig dar. Sie zeigen in der Diskussion, dass sie sich mit der Themenstellung intensiv auseinandergesetzt haben und in der Lage sind, Fragen zum Arbeitsprozess, zum methodischen Vorgehen sowie zu den verwendeten Hilfsmitteln und Quellen fundiert zu beantworten.
 

Die abschließende Arbeit als gestalterische oder künstlerische Arbeit 

Wird das Format einer gestalterischen oder künstlerischen Arbeit gewählt, besteht die abschließende Arbeit aus dem Ergebnis eines gestalterischen oder künstlerischen Prozesses sowie der Dokumentation des Erstellungsprozesses. 

Das Ergebnis des gestalterischen oder künstlerischen Prozesses umfasst eine Vielzahl an Ausdrucksformen und Formaten: ein Medienprodukt (z.B. eine Folge eines Podcasts und deren Einbettung in das Gesamtkonzept einer Podcast-Reihe, eine Videoreportage), ein musikalisches oder künstlerisches Werk (z.B. eine Komposition oder eine Skulptur) oder eine musikalische oder künstlerische Darbietung (z.B. ein Konzertprogramm). 

Die Dokumentation des Entstehungsprozesses enthält Hintergrundinformationen, Ergebnisse von Recherchen und Details zur gewählten Methodik (z.B. auch die Entscheidungsfindung bei wichtigen Fragen im Arbeitsprozess).

Bei der Präsentation und Diskussion wird das Produkt/das Werk/die Darbietung in Beziehung zu den Ausführungen in der Dokumentation gesetzt. Die Kandidatinnen und Kandidaten rekapitulieren den Arbeitsprozess und beantworten Fragen zur Ausrichtung und zum Entstehungsprozess der Arbeit.