3.5 Beurteilungskriterien

Die Beurteilung deiner schriftlichen Arbeit erfolgt nach der Präsentation und Diskussion, denn auch diese sind für die Benotung ausschlaggebend. Für die Gesamtbeurteilung werden die Bewertungen aller acht Kompetenzen zusammengefasst:

  • Selbstkompetenz (Themenfindung, eigenständiges Arbeiten, Dokumentation ...)
  • inhaltliche Kompetenz (zielführende Fragestellungen, nachvollziehbare Antworten, Auseinandersetzung mit dem Thema …)
  • Informationskompetenz (eigenständiges Erschließen von Quellen und Datenmaterial)
  • sprachliche Kompetenz (Textgestaltung, Orthografie, Satzbau, Grammatik, Wortwahl/Wortschatz …)
  • Gestaltungskompetenz (formale Vollständigkeit, Gliederung, Zitieren, Layout …)
  • strukturelle und inhaltliche Kompetenz (Gliederung, sachkompetente Kernaussagen, Schlussfolgerungen, Gewichtung nach Relevanz …) v. a. bei der Präsentation
  • Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz (eingesetzte Medien, Formulierung, freies Sprechen ...)
  • Diskursfähigkeit (fundierte und korrekte Antworten, schlüssige und logische Argumentation …)

Die Prüfungskommission unterscheidet bei all diesen Kompetenzen, ob du sie „überwiegend“, „zur Gänze“, „über das geforderte Maß hinaus“ oder gar „weit über das geforderte Maß hinaus“ erreicht hast. Für eine positive Beurteilung des Prüfungsgebiets VWA müssen alle Kompetenzen zumindest mit „überwiegend erreicht“ bewertet werden. Wurde auch nur eine der acht Kompetenz mit „nicht erfüllt“ bewertet, ist die VWA mit „Nicht genügend“ zu beurteilen.