3.3 Vorsicht, Plagiat!

Wer fremde Ideen, Texte oder andere Darstellungen (z. B. Zeitungs-, Magazinartikel, Buchpassagen, Fotos, Filme, Tonaufnahmen) in seiner eigenen VWA verwendet, ohne dies anzugeben, also etwa Texte abschreibt oder sie umformuliert (paraphrasiert) und dies nicht in unmittelbarem Zusammenhang (direkt bei diesem Text) dokumentiert, der begeht geistigen Diebstahl, er „plagiiert“.

Mit Plagiaten gibt man vor, selbst der Urheber (Schöpfer) des Gelesenen zu sein, und täuscht damit Leserin und Leser. Plagiate erfüllen somit den Tatbestand des Betrugs. Um plagiierte Arbeiten zu entlarven, wird bei der VWA-Beurteilung eine Plagiatssoftware eingesetzt. Wenn eine Arbeit Plagiate aufweist, wird sie nicht beurteilt.

Das heißt aber nicht, dass du Texte von anderen Autorinnen und Autoren nicht verwenden darfst – im Gegenteil: Bei einer Literaturarbeit wird das sogar der Hauptbestandteil deiner VWA sein. Wörtliche Übernahmen (direkte Zitate) musst du aber als solche kennzeichnen, indem du sie in Anführungszeichen setzt und korrekt zitierst (Angabe der Quelle). Auch bei sinngemäßen (indirekten) Zitaten, also wenn du Informationen aus der Literatur in eigenen Worten wiedergibst, musst du auf die Informationsquelle verweisen.