1.5 Partnerinstitutionen

Mit der Projektpartner-Datenbank bieten wir dir die Möglichkeit, nach außerschulischen Institutionen (Museen, Organisationen, Vereine, universitäre Einrichtungen, Firmen ...) zu suchen, die dir bei der Umsetzung deiner VWA behilflich sein können, weil sie zum selben oder einem ähnlichen Thema forschen, das du in deiner VWA behandeln wirst.

Zahlreiche Expertinnen und Experten aus vielen Regionen Österreichs haben sich bereit erklärt, Impulse und Anregungen für die Erstellung von vorwissenschaftlichen Arbeiten zu geben, einige bieten auch während der Arbeit an der VWA ihre Unterstützung an – sei es durch

  • die Teilnahme an speziellen Vorlesungen bzw. laufenden Lehrveranstaltungen,
  • fachbezogene Workshops bzw. solche zum wissenschaftlichen Arbeiten,
  • die Einsicht in laufende Forschungsarbeiten,
  • Führungen durch Bibliotheken, Sammlungen, Labors, Institute …,
  • die Möglichkeit, Labors bzw. spezielle Geräte mitzubenutzen,
  • die Beteiligung an Feldforschungsarbeiten (Geländearbeiten),
  • den Zugang zu Fachbibliotheken,
  • Hilfestellungen (z. B. bei Literaturrecherche, Themenwahl, Informationen zur Archivarbeit),
  • persönliche Beratungsgespräche, wenn das Thema deiner VWA zu den Arbeitsschwerpunkten der Forscher/innen passt.

Ausmaß und Art der Unterstützung liegen im Ermessen der jeweiligen Institution und werden in der Datenbank beschrieben. Da die Kapazitäten begrenzt sind, kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du die Unterstützung auch wirklich bekommst. Am besten gleich anfragen, sobald du weißt, was für Unterstützung du suchst.

Die Zusammenarbeit mit einer Partnerinstitution ist ein Angebot, sie ist für die Erstellung deiner VWA nicht verpflichtend! Keinesfalls ersetzt die Partnerinstitution deine Betreuungsperson, sie kann jedoch in verschiedene Phasen der VWA-Erstellung eingebunden werden. Die Mitbetreuung sollte dokumentiert werden, z. B durch eine Beilage einer Bestätigung der Partnerinstitution zum Begleitprotokoll des Schülers/der Schülerin.

Den Kontakt stellst du über die angegebene Kontaktperson ganz einfach selbst her.

Hinweis: Kooperationen mit Partnerinstitutionen sind nicht von der Schülerunfallversicherung umfasst und unterliegen auch nicht der Amtshaftung.