Institut für Legal Gender Studies, Johannes Kepler Universität Linz

Adresse
Altenbergerstraße 69
4040 Linz
https://www.jku.at/institut-fuer-legal-gender-studies/

Kontaktperson
Margit Rametsteiner
E-Mail: legalgenderstudies@jku.at
Telefon: 0732-2468-3620

Beschreibung der Themenbereiche bzw. Arbeitsfelder

Das Institut hat die Aufgabe, die Fachbereiche "Legal Gender Studies", "Diversity" und "Antidiskriminierungsrecht" in Forschung und Lehre zu betreuen. Aufgrund der interdisziplinären Forschungsausrichtung sind auch die "feministische Rechtstheorie" und die "rechtshistorische Analyse der Geschlechterordnung" tragende Säulen der Forschung am Institut.

Dieses breit gefasste Verständnis von Legal Gender Studies fokussiert Geschlecht und andere Statusmerkmale wie Ethnizität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung in ihren rechtlichen und empirischen Einzeldimensionen.

Links und Materialien

Fachbibliothek im Juridicum der JKU: www.ubl.jku.at

Aufsätze in Sammelpublikationen mit Genderbezug (bis 2010): www.jku.at/institut-fuer-legal-gender-studies/forschung/publikationen/iolis/

Ausmaß und Art der Unterstützung, die geboten werden kann

  • persönliche Beratung für einzelne Schüler/innen
  • Literaturempfehlungen

Schlüsselwörter
Legal Gender Studies, Diversity Management, Antidiskriminierungsrecht , Gender Mainstreaming, Frauenrechtsgeschichte, Geschlechterdifferenz

 

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Ausmaß und Art der Unterstützung liegen im Ermessen der jeweiligen Institution und werden in der Datenbank beschrieben. Da die Kapazitäten begrenzt sind, kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du die Unterstützung auch wirklich bekommst. Am besten gleich anfragen, sobald du weißt, was für Unterstützung du suchst.

Die Zusammenarbeit mit einer Partnerinstitution ist ein Angebot, sie ist für die Erstellung deiner VWA nicht verpflichtend! Keinesfalls ersetzt die Partnerinstitution deine Betreuungsperson, sie kann jedoch in verschiedene Phasen der VWA-Erstellung eingebunden werden. Die Mitbetreuung sollte dokumentiert werden, z. B durch eine Beilage einer Bestätigung der Partnerinstitution zum Begleitprotokoll des Schülers bzw. der Schülerin.

Eine passende Partnerinstitution findest du über die Themen- oder Adresssuche. Den Kontakt stellst du über die angegebene Kontaktperson ganz einfach selbst her.

Hinweis: Kooperationen mit Partnerinstitutionen sind nicht von der Schülerunfallversicherung umfasst und unterliegen auch nicht der Amtshaftung.