Institut für Pflanzenbau, Universität für Bodenkultur Wien

Adresse
Konrad Lorenz-Straße 24
3430 Tulln
http://www.dnw.boku.ac.at/pb/

Kontaktperson
Univ.Prof. Dr. Hans-Peter Kaul
E-Mail: hans-peter.kaul@boku.ac.at
Telefon: 01 47654 3306

Beschreibung der Themenbereiche bzw. Arbeitsfelder

Zentrale Aufgabe des Pflanzenbaus ist die Entwicklung integrierter Pflanzenproduktionsverfahren, die geringe Risiken für Umweltbelastungen mit einer hohen Produktivität bei guter Qualität der pflanzlichen Rohstoffe vereinigen. Hierzu forschen wir an Ackernutzpflanzen hinsichtlich ihrer Ertragsbildung, der Produktqualität, der Produktionstechnik und der Umweltrelevanz der Produktion.

Links und Materialien

>> https://boku.ac.at/dnw/pb/

Ausmaß und Art der Unterstützung, die geboten werden kann

  • Beratung (persönlich, telefonisch oder schriftlich)
  • Unterstützung bei der Literatursuche
  • Einblick in eigene Forschungsarbeiten

Schlüsselwörter
Pflanzenbau, Ackernutzpflanzen, Pflanzenernährung, Düngung, Agrarökologie

 

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Ausmaß und Art der Unterstützung liegen im Ermessen der jeweiligen Institution und werden in der Datenbank beschrieben. Da die Kapazitäten begrenzt sind, kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du die Unterstützung auch wirklich bekommst. Am besten gleich anfragen, sobald du weißt, was für Unterstützung du suchst.

Die Zusammenarbeit mit einer Partnerinstitution ist ein Angebot, sie ist für die Erstellung deiner VWA nicht verpflichtend! Keinesfalls ersetzt die Partnerinstitution deine Betreuungsperson, sie kann jedoch in verschiedene Phasen der VWA-Erstellung eingebunden werden. Die Mitbetreuung sollte dokumentiert werden, z. B durch eine Beilage einer Bestätigung der Partnerinstitution zum Begleitprotokoll des Schülers bzw. der Schülerin.

Eine passende Partnerinstitution findest du über die Themen- oder Adresssuche. Den Kontakt stellst du über die angegebene Kontaktperson ganz einfach selbst her.

Hinweis: Kooperationen mit Partnerinstitutionen sind nicht von der Schülerunfallversicherung umfasst und unterliegen auch nicht der Amtshaftung.