Österreichische Gesellschaft für Rechtslinguistik (ÖGRL)

Adresse
Plenergasse 11/8
1180 Wien
http://oegrl.com/index.php/de/startseite/

Kontaktperson
Daniel Leisser
E-Mail: info@oegrl.com
Telefon: 0043 660 48 59 207

Beschreibung der Themenbereiche bzw. Arbeitsfelder

"Die Herrschaft des Rechts ist eine Herrschaft der Sprache. Die Wissenschaftszweige der Theoretischen und Angewandten Rechtslinguistik befassen sich mit der Form und Funktion der Sprache in verschiedensten rechtlichen Kontexten. Rechtslinguisten und Rechtslinguistinnen 
befassen sich beispielsweise mit Versprachlichungsprozessen im Bereich der Legistik, der Sprachverwendung im gerichtlichen Verfahren oder mit Problemen bei der Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen uvm. Forschungsvorhaben stehen im Spannungsverhältnis von ''Sein'' und ''Sollen'', denn Erwartungen wie die Rechtssprache ''ist'' und wie sie sein ''soll'' gehen nicht selten auseinander."

Links und Materialien

http://oegrl.com/index.php/de/links-2/

Ausmaß und Art der Unterstützung, die geboten werden kann

Persönliche Beratung vor Ort (im Rahmen unserer wöchentlichen Sprechstunde am Abendgymnasium Wien); Unterstützung beim vorwissenschaftl. Arbeiten und der Auswahl der Methode(n) und Daten; allfällige Kurzberatung per E-Mail; unverbindliche datenschutzrechtliche Abklärung des Forschungsvorhabens.

Schlüsselwörter
Rechtslinguistik, Rechtssprache, Sprache im Recht, Öffentliches Recht, Privatrecht, Rechtsphilosophie, Diskursanalyse, Korpusanalyse

 

zurück zur Liste

 

Ausmaß und Art der Unterstützung liegen im Ermessen der jeweiligen Institution und werden in der Datenbank beschrieben. Da die Kapazitäten begrenzt sind, kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du die Unterstützung auch wirklich bekommst. Am besten gleich anfragen, sobald du weißt, was für Unterstützung du suchst.

Die Zusammenarbeit mit einer Partnerinstitution ist ein Angebot, sie ist für die Erstellung deiner VWA nicht verpflichtend! Keinesfalls ersetzt die Partnerinstitution deine Betreuungsperson, sie kann jedoch in verschiedene Phasen der VWA-Erstellung eingebunden werden. Die Mitbetreuung sollte dokumentiert werden, z. B durch eine Beilage einer Bestätigung der Partnerinstitution zum Begleitprotokoll des Schülers/der Schülerin.

Eine passende Partnerinstitution findest du über die Themen- oder Adresssuche. Den Kontakt stellst du über die angegebene Kontaktperson ganz einfach selbst her.

Hinweis: Kooperationen mit Partnerinstitutionen sind nicht von der Schülerunfallversicherung umfasst und unterliegen auch nicht der Amtshaftung.