aha Jugendinfo: Auslandsmöglichkeiten für Jugendliche

Adresse
Poststraße 1
6850 Dornbirn
http://www.aha.or.at

Kontaktperson
Andrea Thaler
E-Mail: andrea.thaler@aha.or.at
Telefon: 05572-52212-14

Beschreibung der Themenbereiche bzw. Arbeitsfelder

Das aha bietet einen Überblick über Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte: freiwillige Einsätze, Au-pair, Arbeiten oder Praktikum im Ausland, Sprachreisen, Schuljahr im Ausland, Reisen. Bei uns finden Jugendliche umfangreiche Infos zu den einzelnen Themen.
Weiters gibt es Online-Infostunden zu Auslandsthemen, wir organisieren die welt weit weg Auslandsmesse und haben Kontakte zu vielen Organisationen, die Auslandsaufenthalte vermitteln.

Links und Materialien

https://www.aha.or.at/ausland
https://www.jugendinfo.at/wp-content/uploads/2022/06/A5_Einfach_weg_Mai-2022_WEB_doppelseiten.pdf

Ausmaß und Art der Unterstützung, die geboten werden kann

  • Information und Beratung (persönlich, online, telefonisch); Kontakte herstellen
  • Teilnahme an Veranstaltungen („weltweitweg Auslandsmesse“, Online-Infostunden)

Schlüsselwörter
Ausland, Information, Jugendinformation

 

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Ausmaß und Art der Unterstützung liegen im Ermessen der jeweiligen Institution und werden in der Datenbank beschrieben. Da die Kapazitäten begrenzt sind, kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du die Unterstützung auch wirklich bekommst. Am besten gleich anfragen, sobald du weißt, was für Unterstützung du suchst.

Die Zusammenarbeit mit einer Partnerinstitution ist ein Angebot, sie ist für die Erstellung deiner VWA nicht verpflichtend! Keinesfalls ersetzt die Partnerinstitution deine Betreuungsperson, sie kann jedoch in verschiedene Phasen der VWA-Erstellung eingebunden werden. Die Mitbetreuung sollte dokumentiert werden, z. B durch eine Beilage einer Bestätigung der Partnerinstitution zum Begleitprotokoll des Schülers/der Schülerin.

Eine passende Partnerinstitution findest du über die Themen- oder Adresssuche. Den Kontakt stellst du über die angegebene Kontaktperson ganz einfach selbst her.

Hinweis: Kooperationen mit Partnerinstitutionen sind nicht von der Schülerunfallversicherung umfasst und unterliegen auch nicht der Amtshaftung.